Sofortabschreibung für digitale Wirtschaftsgüter

TPB – Sofortabschreibung: Bestimmte digitale Wirtschaftsgüter sollen rückwirkend zum 1. Januar 2021 sofort abgeschrieben werden können. Eine Regelung mit hoher Praxisrelevanz, da dieser BMF-Erlass nicht nur für Hard- und Software gelten soll, sondern ebenso für ERP-Software (Enterprise Resource Planning), Software für Warenwirtschaftssysteme und sonstige Unternehmenssoftware für die Verwaltung und Prozesssteuerung…