Nicht rückzahlbare Überbrückungshilfe für kleine und mittelständische Unternehmen

Wir prüfen Ihre Voraussetzungen und stellen den Antrag für Sie…
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Überbrückungshilfe | 2020

Ein weiteres Hilfsprogramm soll die Liquiditätsprobleme mildern

Eine nicht rückzahlbare Überbrückungshilfe kann für kleine und mittelständische Unternehmen, die von der Corona-Krise betroffen sind, seit dem 08.07. bis zum 31.08.2020 beantragt werden.

Unterstützung wird bei Fixkosten wie z.B. Mieten oder Personalaufwendungen gewährt – gestaffelt nach dem Umfang der jeweiligen Umsatzeinbußen. Das zweistufige Antragsverfahren erfolgt auf digitalem Weg, allerdings nur über einen Steuerberater/WP.

Wir prüfen, ob die Voraussetzungen für eine Antragstellung vorliegen und führen das Antragsverfahren gerne für Sie durch.

FÜR FRAGEN SPRECHEN SIE UNS AN…