Stundung der Sozialversicherungsbeiträge
„Unternehmen, die angesichts der Corona-Krise nicht über die notwendige Liquidität verfügen, die Zahlungen zu tätigen, haben die Möglichkeit, sich die fälligen Sozialversicherungsbeiträge gemäß Paragraf 76 SGB IV stunden zu lassen.“
Voraussetzung ist, dass …