Steuerfreier Bonus auch für Gesellschafter-Geschäftsführer?

BMF: Steuerfreien Beihilfen und Unterstützungen für Arbeitnehmer bis zu 1.500 Euro
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BMF | 2020/05

Kann ein Gesellschafter-Geschäftsführer die Steuerfreiheit nach § 3 Nummer 11 des Einkommensteuergesetzes in Anspruch nehmen?

Bei einem Gesellschafter-Geschäftsführer einer Kapitalgesellschaft kann die Zahlung von steuerfreien Beihilfen und Unterstützungen im Sinne des BMF-Schreibens vom 09.04.2020 zu einer verdeckten Gewinnausschüttung führen. In diesem Fall scheidet die Steuerfreiheit nach § 3 Nummer 11 des Einkommensteuergesetzes aus. Eine verdeckte Gewinnausschüttung liegt vor, wenn für die Zahlung keine überzeugenden betrieblichen Gründe vorliegen, sondern eine Veranlassung durch das Gesellschaftsverhältnis gegeben ist (vergleiche Hinweis 8.5 Veranlassung durch das Gesellschaftsverhältnis des Körperschaftsteuer-Handbuch 2015). Es ist wie bei Arbeitnehmern ohne Gesellschafterstellung darzulegen, dass es sich um steuerfreie Beihilfen und Unterstützungen zur Abmilderung der zusätzlichen Belastung durch die Corona-Krise handelt. Die übrigen Voraussetzungen des BMF-Schreibens vom 09.04.2020 müssen eingehalten werden

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