TPB – Computerhardware und Software kann bei Anschaffung sofort abgeschrieben werden. Die betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer von Wirtschaftsgütern des Anlagevermögens bestimmt, in welcher Höhe ein jährlicher Wertverzehr, d.h. eine Abschreibung bzw. Absetzung für …
„Digitalisierung 4.0:
Die kluge Mischung macht´s
