Vorsicht vor dem Fall
TPB – Kurzarbeitergeld ist steuer- und sozialversicherungsfrei, es unterliegt aber dem Progressionsvorbehalt nach § 32b EStG. Das bedeutet, die im selben Veranlagungszeitraum erzielten übrigen Einkünfte – auch der laufende Arbeitslohn – werden höher besteuert. …