Antragstellung für Überbrückungshilfe III ist gestartet

Staatliche Unterstützung bis Ende Juni 2021
TPB – Überbrückungshilfe III ist gestartet
Überbrückungshilfe III | BMWi

Antragstellung für Überbrückungshilfe III ist gestartet

Seit dem 11.02.2021 ist die Antragstellung für die Überbrückungshilfe III freigeschaltet und online. Unternehmen können Abschlagszahlungen von bis zu 100.000 Euro pro Fördermonat erhalten. Ab dem 15. Februar 2021 starten die ersten Abschlagszahlungen mit Beträgen von bis zu 400.000 Euro.

Zitat BMWi: „Die Antragstellung für die Überbrückungshilfe III ist seit heute Nachmittag freigeschaltet und online. Unternehmen, die von der Corona Pandemie und dem aktuellen Teil-Lockdown stark betroffen sind, können für die Zeit bis Ende Juni 2021 staatliche Unterstützung in Höhe von monatlich bis 1,5 Millionen Euro erhalten. Diese muss nicht zurückgezahlt werden. Die endgültige Entscheidung über die Anträge und die reguläre Auszahlung durch die Länder wird ab März erfolgen. Bis dahin können Unternehmen Abschlagszahlungen von bis zu 100.000 Euro pro Fördermonat erhalten. Die ersten Abschlagszahlungen mit Beträgen von bis zu 400.000 Euro starten ab dem 15. Februar 2021.“

Zur Pressemitteilung des BMWi gelangen Sie hier:

Die Antragstellung für die Überbrückungshilfe III erfolgt über die bundesweit einheitliche Plattform:

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Wer und was wird wie gefördert?

Antragsberechtigt sind KMU und Freie Berufe, die unter wirtschaftlichen Auswirkungen der „Corona-Krise“ leiden.
Beratungsleistungen können mit einem Zuschuss in Höhe von 100%,  maximal 4.000 Euro, der in Rechnung gestellten Beratungskosten gefördert werden (Vollfinanzierung).