Die Soforthilfe in NRW darf jetzt doch nicht für den Lebensunterhalt eingesetzt werden
Die Soforthilfe in NRW darf jetzt doch nicht für den Lebensunterhalt eingesetzt werden entgegen den ursprünglichen Verlautbarungen. Für viele Selbständige, die den Antrag auf die Hilfe auf Grund der Aussagen des Landes gestellt und teilweise auch schon erhalten haben, kommt diese Änderung wie ein Schock. Sie haben auf bisherige Aussagen vertraut…