Förderung für betriebswirtschaftliche Krisenberatung

Modifizierte Richtlinie des BMWi ab dem 3. April 2020
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Fördermittel | BMWi

Förderung unternehmerischen Know-hows für Corona betroffene Unternehmen

Ab sofort können Sie einen Antrag für Beratungen, die bis zu einem Beratungswert von 4.000,00 Euro für Corona-betroffene kleine und mittlere Unternehmen (KMU) einschließlich Freiberufler ohne Eigenanteil gefördert werden, beim BAFA stellen.

In den vergangenen Wochen werden wir vermehrt mit vielen zusätzlichen Aufgaben beauftragt, die mit der Corona-Krise bei unseren Mandanten einhergehen. Zusätzlichen fragen sich viele Mandanten, wer soll diese Kosten tragen? Die tpb gibt zu diesem Thema Antworten:

Am 3. April 2020 ist eine modifizierte Richtlinie zur Förderung unternehmerischen Know-hows für Corona betroffene Unternehmen in Kraft getreten. Die Ergänzungen zur bestehenden Richtlinie finden Sie im Bundesanzeiger unter Fundstelle BAnz AT 02.04.2020 B5.

Ab sofort können Sie einen Antrag für Beratungen, die bis zu einem Beratungswert von 4.000,00 Euro für Corona-betroffene kleine und mittlere Unternehmen (KMU) einschließlich Freiberufler ohne Eigenanteil gefördert werden, beim BAFA stellen.

Nähere Informationen – insbesondere zur Antragstellung – entnehmen Sie bitte dem Merkblatt für Corona betroffene Unternehmen, welches Ihnen unter „Informationen zum Thema“ im Reiter „Publikationen“ zur Verfügung steht oder gehen Sie direkt über folgenden Link:

Fragen und Antworten zum Förderprogramm finden Sie hier:

FÜR FRAGEN SPRECHEN SIE UNS AN…
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Wer und was wird wie gefördert?

Antragsberechtigt sind KMU und Freie Berufe, die unter wirtschaftlichen Auswirkungen der „Corona-Krise“ leiden.
Beratungsleistungen können mit einem Zuschuss in Höhe von 100%,  maximal 4.000 Euro, der in Rechnung gestellten Beratungskosten gefördert werden (Vollfinanzierung).