Land NRW setzt Rückmeldeverfahren zur NRW-Soforthilfe aus

Wirtschaft und Kammern laufen Sturm…
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Soforthilfe | NRW

Ende des Förderzeitraums der Soforthilfe

Mit dem Ende des Förderzeitraums der Soforthilfe hat das Land NRW ab Anfang Juli gemäß den Bundesvorgaben das angekündigte Abrechnungsverfahren gestartet und bislang rund 100.000 der insgesamt 426.000 Hilfeempfänger angeschrieben.

Die Unternehmen müssen darlegen, welcher Finanzierungsengpass bestand und wie die erhaltenen Mittel verwendet wurden. Sie werden aufgefordert, zu Unrecht erhaltene Hilfsgelder zurück zu zahlen.

Dabei haben sich einige der Abrechnungsvorgaben als so problematisch erwiesen, dass das Rückmeldeverfahren – kaum angelaufen – sofort wieder ausgesetzt wurde.

Als besonders belastend wirken sich danach für eine Reihe von Betrieben die Personalkosten aus, die nicht vom Kurzarbeitergeld abgedeckt werden, wie auch die Abrechnung von gestundeten Zahlungen.

Nun haben alle Länder die Möglichkeit, zum Abrechnungsverfahren eine Stellungnahme abzugeben.

Es bleibt abzuwarten, welche Korrekturen letztlich daraus erwachsen werden.

Bis zur Klärung aller Zweifelsfragen sollte keine Rückmeldung erfolgen. Für die Soforthilfe-Empfänger, die die Rückmeldung bereits abgegeben haben, werden daraus keine Nachteile entstehen.

Sobald Klarheit herrscht, gehen wir auf unsere Mandanten zu!

FÜR FRAGEN SPRECHEN SIE UNS AN…