Nicht rückzahlbare Überbrückungshilfe für kleine und mittelständische Unternehmen
Eine nicht rückzahlbare Überbrückungshilfe kann für kleine und mittelständische Unternehmen, die von der Corona-Krise betroffen sind, seit dem 08.07. bis zum 31.08.2020 beantragt werden. Wir unterstützen Sie dabei…