Verlängerte Antragsfristen bei Corona-Hilfen

Überbrückungshilfe II | BMWi
Die Antragsfrist für die Überbrückungshilfe II wurde bis zum 31.03.2021 verlängert
Die Frist für die November- und Dezemberhilfe wurde einheitlich bis zum 30.04.2021 verlängert.
Noch nicht am Start: Überbrückungshilfe III
Für die Überbrückungshilfe III werden zudem die Zugangsvoraussetzungen und das Fördervolumen angepasst.
Demnach erfordert der Zugang zum Programm:
- einen Umsatzeinbruch in einem Monat von mindestens 30 %
- für Unternehmen mit Jahresumsatz bis zu 750 Mio. EUR
Das Fördervolumen und die Abschlagshöhe betragen:
- bis zu 1,5 Mio. EUR Überbrückungshilfe pro Monat
- Abschlagszahlungen von bis zu 100.000 EUR
- Für den besonders betroffenen Einzelhandel und für die Reisebranche sind weitere Vergünstigungen vorgesehen
Auch für Soloselbständige wird es besondere Vergünstigungen geben. Bisher sind nur die Eckpunkte bekannt.
Das Portal ist noch nicht freigeschaltet. Damit wird Ende Januar/Anfang Februar gerechnet.
Das Antragsportal für die Überbrückungshilfe finden Sie hier:

Corona-Hilfen der Bundesregierung
TPB unterstützt ihre Mandanten bei der Überbrückungshilfe II + III sowie bei der Corona-November- und Dezemberhilfe. Weiterführende Informationen zum Thema Corona-Unterstützung für Ihr Unternehmen finden Sie auf der Internetseite des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie.