Um der häufig benachteiligenden sogenannten 1%-Regelung bei der Ermittlung des privaten Nutzungsanteils eines PKWs im Betriebsvermögen zu entkommen, hilft nur ein Fahrtenbuch.
Im Rahmen der steuerlichen Außenprüfungen sind die Prüfer stets bemüht, formelle Mängel aufzudecken und die Fahrtenbücher zu verwerfen.
In einer Entscheidung vom 18.03.2016 hat das FG Köln die Hürden zur Anerkennung eines Fahrtenbuchs nun förmlich auf die Spitze getrieben. Im Urteilsfall hat sich der Steuerpflichtige in seinem Fahrtenbuch darauf beschränkt, die von ihm aufgesuchten Ziele lediglich mit einer Abkürzung zu bezeichnen. Dies hielt das Finanzgericht nicht für ausreichend, hat aber wenigstens die Revision beim Bundesfinanzhof zugelassen, so dass dieses Urteil in einer nächsten Instanz überprüft wird.
Das Verfahren ist anhängig unter dem Aktenzeichen BFH IIX B 54/16.