Wachstumschancengesetz wird im Vermittlungsausschuss verhandelt
Bundesrat | Wachstumschancengesetz
Neubearbeitung des Wachstumschancengesetzes im Vermittlungsausschuss
Das Wachstumschancengesetz steht vor entscheidenden Anpassungen, die richtungsweisend für die wirtschaftliche Entwicklung und Steuerpolitik Deutschlands ab 2024 sein werden.
Der Gesetzgebungsprozess für das „Gesetz zur Förderung von Wachstumsmöglichkeiten, Investitionen, Innovationen sowie zur Vereinfachung des Steuerwesens und Erhöhung der Steuergerechtigkeit“ (bekannt als Wachstumschancengesetz) wurde bis Ende 2023 nicht vollendet. Der Gesetzentwurf erfuhr einige Änderungen, die ab dem 1. Januar 2024 wirksam werden sollten.
Einige letzte Anpassungen wurden noch rechtzeitig durch das Kreditzweitmarktförderungsgesetz am 22. Dezember 2023, veröffentlicht in BGBI. 2023 I Nr. 411, von Bundestag und Bundesrat verabschiedet. Nicht finalisiert wurden allerdings wesentliche strukturelle Neuerungen, die zwischen den Bundesländern und dem Bund – besonders in finanziellen Fragen – umstritten waren, darunter:
- Implementierung einer Klimaschutz-Investitionsprämie,
- Ausweitung des Verlustvortrags und des Verlustrücktrag für Einkommen-, Körperschaft- und Gewerbesteuer,,
- degressive Afa und Sonderabschreibungsmöglichkeiten,
- Abschreibungen für Gebäude und Anreize für den Wohnungsneubau,
- Anpassungen im internationalen Steuerrecht, besonders bei Finanzierungsverhältnissen.
Des Weiteren waren routinemäßige Anpassungen Teil der Überarbeitung, beispielsweise:
- Pauschalen für geringwertige Wirtschaftsgüter, Geschenke, Verpflegungsmehraufwand usw. Die geplanten Änderungen sind nun zwischen Bund und Ländern abzustimmen.
Die geplanten Gesetzesänderungen bedürfen jetzt der Abstimmung zwischen dem Bund und den Ländern.
Aktueller Hinweis
Am 21. Februar 2024 hat der Vermittlungsausschuss einen Kompromiss erzielt, der von den Vertretern der Regierungsparteien unterstützt wurde. Der Bundestag stimmte dieser Empfehlung zu (nach Drucksache BR-87/24 vom 23. Februar 2024). Die Kompromisse umfassen:
- Abschaffung der Klimaschutz-Investitionsprämie,
- Einführung einer degressiven Abschreibung auf Nutzung (AfA) für Wohngebäude in Höhe von 5 %,
- Einführung einer (auf max. 20 % begrenzten) degressiven AfA auf bewegliche Wirtschafsgüter für neun Monate (Anschaffung nach dem 31.3.2024 und vor dem 1.1.2025),
- eine auf vier Jahre begrenzte Erhöhung der Verlustvortragsnutzung auf 70 % (ohne Gewerbesteuer), wobei die Anhebung der 1-Million-Euro-Grenze gestrichen wurde,
- eine Ausdehnung der steuerlichen Forschungsförderung,
- Einführung einer KlimaschutzInvestitionsprämie wurde gestrichen.
Insbesondere wurde die von dem Vermittlungsausschuss nur marginal geänderte Pflicht zur Mitteilung nationaler Steuergestaltungen entfernt.
Hinweis zur Entscheidung
Es bleibt abzuwarten, ob die derzeitige Gesetzesversion eine Mehrheit im Bundesrat erreichen wird. Eine Abstimmung hierüber ist für den 22. März 2024 vorgesehen.
Beschlussempfehlung des Vermittlungsausschusses
zu dem Gesetz zur Stärkung von Wachstumschancen, Investitionen und Innovation sowie Steuervereinfachung und Steuerfairness (Wachstumschancengesetz)