Anhebung der handelsrechtlichen Schwellenwerte gebilligt

Das Gesetzgebungsverfahren zur optional rückwirkenden Anhebung der monetären Schwellenwerte der §§ 267, 267a und 293 HGB ist beschlossen
Anhebung monetäre Unternehmensgrößenklassen
HGB | Monetäre Schwellenwerte angehoben

Der Bundesrat hat am 22. März 2024 das vom Deutschen Bundestag bereits am 22. Februar 2024 verabschiedete Zweite Gesetz zur Änderung des DWD-Gesetzes sowie zur Änderung handelsrechtlicher Vorschriften gebilligt. Mit diesem Beschluss sind die Weichen für die Anhebung der handelsrechtlichen Schwellenwerte gestellt.

Konkret bedeutet dies für Ihr Unternehmen, dass die neuen Schwellenwerte für die Bilanzsummen und Umsatzerlöse nun festgelegt sind und für alle Geschäftsjahre, die nach dem 31. Dezember 2023 beginnen, verbindlich angewendet werden müssen. Zudem besteht die Option, dass Sie diese Änderungen bereits auf Abschlüsse und Lageberichte anwenden können, die das Geschäftsjahr betreffen, welches nach dem 31. Dezember 2022 startet.

Die neuen, angehobenen Schwellenwerte werden zum ersten Mal für Jahres- und Konzernabschlüsse sowie Lageberichte und Konzernlageberichte relevant sein, die für Geschäftsjahre nach dem 31. Dezember 2023 beginnen. Zudem haben Unternehmen die Option, diese angepassten Werte schon für das Geschäftsjahr, das nach dem 31. Dezember 2022 startet, anzuwenden.

Die Schwellenwerte in §§ 267, 267a HGB für Kapitalgesellschaften und ihnen gleichgestellte Personengesellschaften werden auf die folgende Werte angehoben:

Kleinstunternehmen Kleine Unternehmen Mittelgroße Unternehmen Große Unternehmen
Bilanzsumme ≤ 450.000 € ≤ 7.500.000 € ≤ 25.000.000 € > 25.000.000 €
Umsatzerlöse ≤ 900.000 € ≤ 15.000.000 € ≤ 50.000.000 € > 50.000.000 €
Mitarbeiter unverändert unverändert unverändert unverändert

Die Anhebung der Schwellenwerte hat direkten Einfluss darauf, wie Unternehmen gemäß HGB eingestuft werden – ob als Klein-, Mittel- oder Großunternehmen. Dies hat wiederum Auswirkungen auf Rechnungslegungs-, Prüfungs- und Offenlegungspflichten.

Diese Schwellenwerte sind wichtig für:

  • ist der Jahresabschluss nur zu hinterlegen oder zu veröffentlichen
  • ist ein Anhang zu erstellen
  • ist das Unternehmen prüfungspflichtig oder nicht
  • sowie für verschiedene Angaben im Anhang oder Ausweisvorschriften.

Das Gesetz wird am Tag nach seiner Verkündung im Bundesgesetzblatt wirksam. Wir raten Ihnen, sich frühzeitig mit den neuen Regelungen vertraut zu machen. Für eine detaillierte Beratung und Unterstützung bei der Umsetzung dieser neuen Anforderungen stehen wir Ihnen selbstverständlich zur Verfügung.

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