Absenkung der Umsatzsteuersätze 01.07.2020 bis 31.12.2020

Überraschend hat der Gesetzgeber mit dem 2. Gesetz zur Umsetzung steuerlicher Hilfsmaßnahmen zur Bewältigung der Corona-Krise beschlossen, die Umsatzsteuersätze vom 1.7.2020 bis 31.12.2020 von 19 % auf 16 % (Regelsatz) bzw. von 7 % auf 5 % (ermäßigter Steuersatz) abzusenken. Diese auf den ersten Blick für die Wirtschaft erfreuliche Maßnahme wirft aber in vielen Bereichen Fragen auf, die technische Umsetzung stellt die Unternehmen vor erhebliche Herausforderungen.

Im Fokus der Finanzverwaltung – Verkäufe über ebay

Es kommt – wie so häufig – auf die Umstände des konkreten Einzelfalls an, ob der Erwerb und Verkauf von Gegenständen über ebay der privaten Vermögensverwaltung zuzuordnen oder als gewerbliche Tätigkeit zu qualifizieren ist. Mit Urteil vom 12.08.2015 hat der BFH neue Abgrenzungskriterien aufgestellt (Az. 11 R 43/13). Sind Sie auf dieser Plattform aktiv, sollten…