Es kommt – wie so häufig – auf die Umstände des konkreten Einzelfalls an, ob der Erwerb und Verkauf von Gegenständen über ebay der privaten Vermögensverwaltung zuzuordnen oder als gewerbliche Tätigkeit zu qualifizieren ist. Mit Urteil vom 12.08.2015 hat der BFH neue Abgrenzungskriterien aufgestellt (Az. 11 R 43/13). Sind Sie auf dieser Plattform aktiv, sollten Sie dringend das Gespräch mit uns suchen, um später keine unliebsamen Überraschungen zu erleben.