Das Bundessozialgericht zur Künstlersozialabgabe
tpb | Die Deutsche Rentenversicherung (DRV), die auch für die Prüfung der Abgabepflicht zur Künstlersozialkasse zuständig ist, ist mit ihrer bisherigen sehr restriktiven Auslegung der grundsätzlichen Abgabepflicht vor dem Bundessozialgericht gescheitert.