Masterstudium als Teil der Erstausbildung

Eltern können aufatmen, denn ihr Anspruch auf Kindergeld besteht weiterhin, wenn das Kind einen Bachelor-Abschluss erlangt hat und unmittelbar darauf mit einem weiterführenden Master-Studium beginnt. Der Master-Studiengang ist dann keine Zweitausbildung, die nicht mehr begünstigt wäre, sondern Teil einer einheitlichen Erstausbildung, wenn es zeitlich und inhaltlich auf den vorangegangenen Bachelor-Studiengang abgestimmt ist und das angestrebte…