Noch einmal: Aufwendungen für ein häusliches Arbeitszimmer …

… können nur dann steuerlich geltend gemacht werden, wenn der jeweilige Raum ausschließlich oder nahezu ausschließlich für betriebliche/berufliche Zwecke genutzt wird. Im Hinblick auf die Rechtsprechung des Großen Senats, der mit Beschluss vom 21.09.2009 entschieden hatte, dass bei gemischten Aufwendungen unter Umständen eine Aufteilung in einen beruflichen und einen privaten Teil zu erfolgen habe und…