Vorabgewinn- oder Gewinnverzichtsmodell adé

In der Praxis ist gerade bei Freiberuflern ein beliebtes Gestaltungsmodell, den Kaufpreis versteckt zu entrichten, indem der neu eingetretene Gesellschafter in den ersten Jahren auf Teile der ihm eigentlich aufgrund seiner Kapitalbeteiligung zustehenden Gewinne verzichtet.

Der BFH hat nun in einem Urteil vom 27.10.2015 (Az. 8 R 47/12) entschieden, dass die dem Neugesellschafter während des Bestehens der Gesellschaft…