Rabattgewährung und die Grenzen des „Arbeitslohns“

(Rechtskräftiges FG-Urteil des FG-Düsseldorf vom 21.12.2016 – Az 5 K 2504/14 E) Nicht selten gewähren Unternehmen den Arbeitnehmern ihrer Geschäftspartner Rabatte, und nicht selten verfolgen sie damit eigenwirtschaftliche Interessen. Deshalb ist nicht jeder Vorteil in Form eines „Drittrabattes“, den ein Arbeitnehmer erhält, automatisch Arbeitslohn von dritter Seite und damit lohnsteuer- und sozialversicherungspflichtig. Der BFH hat…