Und noch was zum Schmunzeln …

Aufwendungen für den Erwerb von Wein zum Ausschank anlässlich von Besprechungen mit Mandanten und Fachkollegen hat ein freiberuflich tätiger Steuerberater und Wirtschaftsprüfer als Betriebsausgaben geltend gemacht (frei nach dem Motto: Dieses Thema ist nur im angetrunkenen Zustand zu ertragen). Das Finanzgericht Münster gab ihm mit Urteil vom 28.11.2014 (Az. 14 K 2477/12) recht, bemerkte aber,…