Beiträge zur sogenannten Riester-Förderung…

…sind als Altersvorsorgebeiträge und damit als Sonderausgaben gemäß § 10a EStG abzugsfähig. Sie eröffnen gemessen an anderen Altersvorsorgebeiträgen ein zusätzliches Abzugspotential. Wer diesen zusätzlichen Sonderausgabenabzug geltend macht, muss in der gesetzlichen Rentenversicherung pflichtversichert sein. Der Bundesfinanzhof hat in einem Urteil vom 29.07.2015 (Az: X R 11/13) entschieden, dass die Voraussetzungen nicht vorliegen, wenn jemand nur…