Aktuelle Informationen der Finanzverwaltung
Beitrag | tpb
Steuerstundungsanträge und Anträge auf Herabsetzung von Vorauszahlungen bei der Einkommensteuer und Körperschaftsteuer
Das Ministerium der Finanzen hat die nordrhein-westfälischen Finanzämter angewiesen, bei Steuerstundungsanträgen und Anträgen auf Herabsetzung von Vorauszahlungen bei der Einkommensteuer und Körperschaftsteuer zugunsten der unmittelbar Betroffenen ihren Ermessens- und Entscheidungsspielraum weitgehend auszunutzen. Weitere Maßnahmen prüfen wir derzeit mit Hochdruck.
Die Finanzverwaltung evaluiert die Entwicklungen fortlaufend. Ob dabei eine Verlängerung der Abgabefristen für Steuererklärungen oder andere geeignete Maßnahmen erforderlich und umsetzbar sind, behalten wir in Abstimmung mit den übrigen Ministerien der Finanzen der Länder und dem Ministerium der Finanzen des Bundes im Auge.
Auf www.land.nrw/corona bietet die Landesregierung eine zentrale Informationsplattform für Bürgerinnen und Bürger an, um sich über aktuelle Entwicklungen rund um das Corona-Virus zu informieren.
Zudem werden über das Corona-Bürgertelefon ab sofort gebündelt Anfragen von Bürgerinnen und Bürgern zu den Maßnahmen zur Eindämmung der Virus-Ausbreitung beantwortet.
Das Bürgertelefon ist unter der Nummer 0211 9119 1001 erreichbar.
Beratung für Unternehmen
Die Bundesregierung hat ein Maßnahmenpaket für Unternehmen beschlossen, die wirtschaftlich vom Corona-Virus betroffen sind.
Unternehmen in Nordrhein-Westfalen berät das Service-Center der NRW.BANK zu den passenden Förderprogrammen z. B. bei Produktionsengpässen oder Lieferschwierigkeiten.
Darüber hinaus steht die KfW-Corona-Hilfe zur Verfügung um die kurzfristige Versorgung der Unternehmen mit Liquidität zu erleichtern.
Antrag auf Steuererleichterung
Ein Formular für den Antrag auf Steuerstundung finden Sie hier. Invalid download ID.