Bemessungsgrundlage für die Grunderwerbsteuer bei übernommener Instandhaltungsrücklage

Bemessungsgrundlage für die Grunderwerbsteuer bei übernommener Instandhaltungsrücklage

TPB – Regulierung
Bundesfinanzhof | Grunderwerbsteuer

Berücksichtigung der Instandhaltungsrückstellung bei der Grunderwerbsteuer

Die grunderwerbsteuerliche Bemessungsgrundlage ist bei Erwerb von Teileigentum (Eigentumswohnung) nicht um ein übernommenes Guthaben aus der Instandhaltungsrücklage zu mindern.

Diese Entscheidung des Finanzgerichts Köln vom 17.10.2017 wurde mit einem Urteil des Bundesfinanzhofs vom 16.09.2020 – II R 49/17, am 21.01.2021 veröffentlicht.

Die genaue Entscheidung des BFH finden Sie hier:

FÜR FRAGEN SPRECHEN SIE UNS AN…