Neuregelung der Nachzahlungs- und Erstattungszinsen

Der Zinssatz für Nachzahlungen und Erstattungen wird auf 0,15 % pro Monat gesenkt
Neuregelung

Im Jahre 2021 hatte das Bundesverfassungsgericht die bisher gültigen Regelungen der Vollverzinsung von Steuererstattungsansprüchen und Steuernachzahlungen mit 6 % p.a. nach Ablauf einer zinsfreien Zeit von 15 Monaten ab Steuerentstehung für verfassungswidrig erklärt und den Gesetzgeber zu einer Neuregelung aufgefordert.

Die Erhebung der Zinsen für Zeiträume bis einschließlich 2018 ist unangetastet geblieben.

Die Neuregelung sieht nun ab dem 01.01.2019 eine Verzinsung mit 0,15 % pro Monat vor, also 1,8 % p.a..

Dagegen ist die Höhe der Säumniszuschläge verfassungsgemäß

Noch am 28.10.2022 hat der Bundesfinanzhof sich mit den Säumniszuschlägen beschäftigt und keinen Zweifel an deren Verfassungsmäßigkeit geäußert. Sie seien mit 0,5 % pro Monat nicht zu beanstanden und mit den Zinsen für die Vollverzinsung nicht vergleichbar.

Säumniszuschläge seien auch ein Druckmittel eigener Art, um die Steuerpflichtigen zur pünktlichen Zahlung ihrer Steuerschulden anzuhalten. Außerdem würden damit Mehraufwendungen abgegolten, die durch den erhöhten Verwaltungsaufwand ausgelöst werden.

Offizielle Pressemitteilung vom Bundes-Ministerium der Finanzen (BMF)

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