Inflationsausgleichsprämie: Bis zu 3.000 Euro steuerfrei

::: INFLATION :::

Bei der Inflationsausgleichsprämie handelt es sich nicht um eine staatliche Leistung, sondern um eine freiwillige Zahlung des Arbeitgebers.

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BMF | Inflationsausgleichsprämie

Inflationsausgleichsprämie: Bis zu 3.000 Euro steuerfrei

Bundestag und Bundesrat haben dem „Gesetz zur temporären Senkung des Umsatzsteuersatzes auf Gaslieferungen über das Erdgasnetz zugestimmt“.

Bundestag und Bundesrat haben dem „Gesetz zur temporären Senkung des Umsatzsteuersatzes auf Gaslieferungen über das Erdgasnetz zugestimmt“.

In diesem Gesetz befindet sich auch eine Entlastung, die man dort eher nicht suchen würde.

Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber haben die Möglichkeit, ihren Beschäftigten steuer- und abgabenfrei eine sogenannte Inflationsausgleichsprämie zu zahlen.

Die Inflationsausgleichsprämie ist Teil des dritten Entlastungspakets vom 3. September 2022.

Dabei ist zu beachten:

  • Der Begünstigungszeitraum ist zeitlich befristet bis zum 31. Dezember 2024. Der großzügige Zeitraum gibt den Arbeitgeberinnen und Arbeitgebern Flexibilität.
  • In diesem Zeitraum sind Zahlungen der Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber bis zu einem Betrag von 3.000 Euro steuer- und sozialversicherungsfrei möglich.
  • Gezahlt werden kann auch in mehreren Teilbeträgen.
  • Die Inflationsausgleichsprämie muss zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn gewährt werden. Jeder Arbeitgeber kann die Steuer- und Abgabenfreiheit für solche zusätzlichen Zahlungen nutzen.

Eine Hürde ist das sog. „Zusätzlichkeitsgebot“. Das heißt, eine „Umwandlung“ von steuer- und abgabenpflichtigen Beträgen, auf die der Arbeitnehmer/die Arbeitnehmerin ohnehin einen Anspruch hätte, in eine steuer- und sozialversicherungsfreie Inflationsausgleichsprämie ist nicht möglich (z.B. ein 13. Gehalt oder Weihnachtsgeld, das in den letzten Jahren immer vorbehaltlos gezahlt wurde).

Arbeitsrechtlich kann auch der Gleichbehandlungsgrundsatz im Wege stehen, wenn man daran denkt, nur einzelne Arbeitnehmer zu begünstigen.

Im Zweifel beraten Sie sich mit einem Rechtsanwalt (Fachanwalt für Arbeitsrecht).

Bundeskabinett bringt Inflationsausgleichsprämie auf den Weg.

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