Rückzahlungsfrist für die NRW-Soforthilfe bis zum 30. Juni 2023 verlängert!

NRW-SOFORTHILFE VERLÄNGERT

Da Land NRW hat eine weitere Verlängerung der Rückzahlungsfrist bei der NRW-Soforthilfe bis zum 30. Juni 2023 beschlossen.

Rückzahlungsfrist für die NRW-Soforthilfe bis zum 30. Juni 2023 verlängert!
Land NRW | Soforthilfe

Rückzahlungsfrist für die NRW-Soforthilfe bis zum 30. Juni 2023 verlängert!

Nochmals verbesserte Rückzahlungsfristen geben weiteren Spielraum

Um betroffenen Soloselbstständigen, Freiberuflern und Kleinunternehmen in der aktuellen Coronawelle mehr finanziellen Spielraum zu geben, hat das Land NRW eine weitere Verlängerung der Rückzahlungsfrist bei der NRW-Soforthilfe bis zum 30. Juni 2023 beschlossen.

Rückzahlungen können bis dahin insgesamt oder in mehreren Teilen überwiesen werden. Individuelle Vereinbarungen zu Stundungen oder Ratenzahlungen müssen nicht getroffen werden.

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