Rückzahlungsfrist für die NRW-Soforthilfe bis zum 30. Juni 2023 verlängert!
NRW-SOFORTHILFE VERLÄNGERT
Da Land NRW hat eine weitere Verlängerung der Rückzahlungsfrist bei der NRW-Soforthilfe bis zum 30. Juni 2023 beschlossen.
Land NRW | Soforthilfe
Rückzahlungsfrist für die NRW-Soforthilfe bis zum 30. Juni 2023 verlängert!
Nochmals verbesserte Rückzahlungsfristen geben weiteren Spielraum
Um betroffenen Soloselbstständigen, Freiberuflern und Kleinunternehmen in der aktuellen Coronawelle mehr finanziellen Spielraum zu geben, hat das Land NRW eine weitere Verlängerung der Rückzahlungsfrist bei der NRW-Soforthilfe bis zum 30. Juni 2023 beschlossen.
Rückzahlungen können bis dahin insgesamt oder in mehreren Teilen überwiesen werden. Individuelle Vereinbarungen zu Stundungen oder Ratenzahlungen müssen nicht getroffen werden.