Verlängerung der Steuererklärungsfristen für den Veranlagungszeitraum 2020

Fristen für die Abgabe der Steuererklärungen 2020 um 3 Monate verlängert
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BMF | Steuererklärungsfristen 2020

Verlängerung der Steuererklärungsfristen für den Veranlagungszeitraum 2020

Die Fristen für die Abgabe der Steuererklärungen 2020 wurden allgemein um 3 Monate verlängert. Diese Verlängerung gilt sowohl für Erklärungen, die von Steuerberatern erstellt werden als auch für Steuerpflichtige, die ihre Erklärungen selbst erstellen.

Damit verlängert sich die Frist allgemein bis zum 31.Oktober 2021 und für die steuerberatenden Berufe bis zum 31. Mai 2022.

Parallel dazu verschiebt sich auch die Verzinsung von Steuernachforderungen und Steuererstattungen. Die 15-monatige Karenzzeit für die Verzinsungen von Veranlagungssteuern für 2020 verlängert sich, so dass eine Verzinsung erst ab dem 1. Juli 2022 erfolgt.

Anwendungsfragen zur Verlängerung der Steuererklärungsfristen und der zinsfreien Karenzzeiten durch das Gesetz vom 25. Juni 2021 (BGBl. I S. 2035)

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