Verlängerung der Corona-Hilfen bis 31.12.2021

Überbrückungshilfe III Plus bis zum 31. Dezember 2021 verlängert
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Bundesregierung | Brandaktuell

Corona-Hilfen werden bis zum 31. Dezember 2021 verlängert

Die Bundesregierung verlängert die Überbrückungshilfe III Plus bis zum 31. Dezember 2021. Die Förderbedingungen entsprechen weitgehend denen der Überbrückungshilfe III Plus.

Auch die Neustarthilfe Plus wird noch einmal verlängert. Danach können Soloselbständige, deren Umsatz durch Corona weiterhin eingeschränkt ist, zusätzlich bis zu EUR 4.500 Unterstützungen erhalten.

Die FAQ werden dazu noch einmal überarbeitet und sollen zeitnah veröffentlicht werden. Sobald eine Antragstellung möglich ist , kann diese über die bisherigen Plattformen erfolgen.

 

Überbrückungshilfe III Plus und Neustarthilfe Plus

Die Bundesregierung unterstützt weiterhin von der Corona-Pandemie besonders betroffenen Unternehmen, Soloselbständige und Freiberufler. Die Überbrückungshilfe III Plus und die Neustarthilfe Plus wird für den Zeitraum Juli bis September 2021 gewährt.
Die Voraussetzungen entsprechen im Wesentlichen denen der Überbrückungshilfe III mit folgenden Modifikationen:

Alternativ zu der allgemeinen Personalkostenpauschale kann eine Personalkostenhilfe (Restart-Prämie) als Zuschuss zu den durch gestiegenen Personalkosten beantragt werden, die durch Reduzierung der Kurzarbeit, Neueinstellungen und sonst. Erhöhung der Beschäftigung im Zuge der Wiedereröffnung anfallen.

Insolvenzabwehrende Stabilisierungs- und Restrukturierungsmaßnahmen in einer drohenden Zahlungsunfähigkeit werden durch einen Zuschuss zu den Gerichtskosten gefördert.

Bauliche Maßnahmen und andere Investitionen zur Umsetzung von Hygienekonzepten und Digitalisierung werden gefördert. Welche Maßnahmen das sind, wird in den FAQ in Form einer Positivliste beschrieben.

Das Programm Neustarthilfe plus unterstützt weiterhin Soloselbständige, Kapitalgesellschaften, Genossenschaften, unständig Beschäftigte sowie kurz befristete Beschäftigte in den Darstellenden Künsten für den Förderzeitraum Juli bis September 2021. Der Vorschuss (Betriebskostenpauschale) wurde auf max. EUR 4.500 EUR für Soloselbständige und Ein-Personen-Kapitalgesellschaften und auf bis zu EUR 18.000 für mehr-Personen-Kapitalgesellschaften und Genossenschaften im gesamten Bezugszeitraum erhöht.

Die Überbrückungshilfe III Plus kann auch weiterhin nur über einen prüfenden Dritten (StB, WP, RA) beantragt werden. Seit dem 10. September 2021 kann auch die Neustarthilfe Plus über prüfende Dritte beantragt werden.

Über den nebenstehenden Link erfahren Sie alles über die aktuellen Überbrückungshilfen und zur Neustarthilfe:

FÜR FRAGEN SPRECHEN SIE UNS AN…
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Neue Fristen

Die Überbrückungshilfe III Plus und die Neustarthilfe Plus wird für den Zeitraum Juli bis September 2021 gewährt. Die Antragsfrist endet für beide Programme am 31. Oktober 2021.