Home-Office-Pauschale

Bedingungen zum Abzug von Kosten für ein häusliches Arbeitszimmer
Werbungskosten im Home-Office
Kosten Arbeitszimmer | Home-Office

Möglichkeiten Kosten für ein häusliches Arbeitszimmer geltend zu machen

Die Möglichkeit, Kosten für ein häusliches Arbeitszimmer geltend zu machen, sind sehr eingeschränkt. Nur in folgenden Fällen ist ein Abzug zulässig:

Die Möglichkeit, Kosten für ein häusliches Arbeitszimmer geltend zu machen, sind sehr eingeschränkt. Nur in folgenden Fällen ist ein Abzug zulässig:

  • bis zu einer Höhe von 1.250 EUR im Jahr, wenn einem Arbeitnehmer (oder Freiberufler) für die betriebliche oder berufliche Tätigkeit kein anderer Arbeitsplatz zur Verfügung steht (typischerweise bei Lehrern oder Richtern),
  • unbegrenzt, wenn das Arbeitszimmer den Mittelpunkt der gesamten betrieblichen oder beruflichen Tätigkeit bildet,
  • und das Arbeitszimmer nicht für außerberufliche Zwecke genutzt wird (ausgenommen ist eine untergeordnete, d.h. unter 10%ige private Mitnutzung).

Außerdem muss es sich um einen abgetrennten Raum handeln und es muss genügend übriger Wohnraum zur Verfügung stehen.

Eine „Arbeitsecke“, wie sie von vielen Arbeitnehmern in der Corona-Pandemie im Home-Office genutzt wird, erfüllt nicht die Voraussetzung zur Anerkennung eines „häuslichen Arbeitszimmers“.

Da in der Corona-Pandemie viele Arbeitnehmer von zu Hause aus arbeiten, wurde mit dem Jahressteuergesetz 2020 eine Pauschale für Home-Office eingeführt.

Nach dem neuen § 4 Abs. 5 S. 1 Nr. 6b Satz 4 EStG

  • beträgt die Pauschale 5,00 EUR pro Arbeitstag
  • maximal können aber 120 Tage pro Kalenderjahr, also max. 600,00 EUR geltend gemacht werden.

Die Pauschale gilt für 2020 und 2021. Die Kosten können nur dann geltend gemacht werden, wenn die Tätigkeit an diesen Tagen ausschließlich in der häuslichen Wohnung ausgeübt wird und kein häusliches Arbeitszimmer berücksichtigt wird.

Fahrtkosten für Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte können an diesen Tagen nicht geltend gemacht werden. Die Home-Office-Pauschale wird auf den Arbeitnehmer-Pauschbetrag in Höhe von 1.000,00 EUR angerechnet.

Merke | Wer keine weiteren Werbungskosten hat, profitiert nicht von der Home-Office-Pauschale.

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