Bestimmte außergewöhnliche Belastungen – der häufigste Fall sind Krankheitskosten – wirken sich steuerlich nur dann aus, wenn sie die sogenannte zumutbare Belastung (das ist ein bestimmter Prozentsatz des Gesamtbetrages der Einkünfte) übersteigen.
Sobald eine Grenze überschritten wurde, erhöhte sich der Prozentsatz.
Nun hat der Bundesfinanzhof am 19.01.2017 entschieden, dass der höhere Prozentsatz nur auf den Teil der Einkünfte anzuwenden ist, der den jeweiligen Grenzbetrag übersteigt.
Die Berechnung der zumutbaren Belastung erfolgt deshalb nicht mehr nach der „Fallbeil-Methode“, sondern nach einem Stufenmodell, eine allgemein begünstigende Entscheidung mit erheblichen Auswirkungen für die Praxis.