Bundesrat gibt den Weg frei: Aktivrente startet 2026

Bundesrat hat zugestimmt: Wer nach Erreichen der Regelaltersgrenze freiwillig weiterarbeitet, kann einen Teil des Arbeitslohns steuerfrei beziehen – bei weiterlaufender Sozialversicherung.

Aktivrente 2026

Der Bundesrat hat am 19.12.2025 dem Gesetz zur Aktivrente zugestimmt. Damit kann die Regelung planmäßig zum 01.01.2026 in Kraft treten.
Ziel ist es, einen Anreiz zu schaffen, nach Erreichen der Regelaltersgrenze freiwillig weiterzuarbeiten und damit dem Arbeits- und Fachkräftemangel entgegenzuwirken.

Was ist die Aktivrente?

Kern der Reform ist ein neuer Steuerfreibetrag: Arbeitslohn aus nichtselbstständiger, sozialversicherungspflichtiger Beschäftigung bleibt bis zu 2.000 Euro pro Monat steuerfrei. Nur der darüber hinausgehende Arbeitslohn wird regulär besteuert.

Wer kann die Aktivrente nutzen – und wer nicht?

Die Aktivrente richtet sich an Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, die die gesetzliche Regelaltersgrenze erreicht haben (einschließlich Übergangsregelungen) und freiwillig weiterarbeiten. Die Begünstigung ist dabei nicht davon abhängig, ob bereits eine Rente bezogen wird oder der Rentenbezug aufgeschoben wurde.

Nicht begünstigt sind insbesondere Selbstständige, Minijobs sowie Beamtinnen und Beamte.

Sozialversicherung: Steuerfrei heißt nicht beitragsfrei

Wichtig für die Praxis: Die Steuerfreiheit führt nicht zum Wegfall der Sozialversicherungspflicht. Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung fallen weiterhin an; die Regelung soll zugleich dazu beitragen, die Einnahmen der Sozialversicherungen zu stabilisieren.

Was bedeutet das für Arbeitgeber und Beschäftigte?

Für Betriebe kann die Aktivrente ein praxistaugliches Instrument sein, erfahrene Kräfte länger zu halten oder gezielt zurückzugewinnen. Für Beschäftigte kann sich die Weiterarbeit finanziell deutlich stärker lohnen, weil ein Teil des Arbeitslohns netto höher ausfällt (bis zur Freibetragsgrenze).

In der Umsetzung wird es darauf ankommen, Regelaltersgrenze/Anspruchsvoraussetzungen sauber zu dokumentieren und die lohnsteuerliche Behandlung in der Abrechnung korrekt abzubilden.

Unsere Empfehlung

Wer die Aktivrente nutzen möchte – oder als Arbeitgeber entsprechende Modelle anbietet – sollte vorab prüfen:

  • Liegt tatsächlich eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung vor (kein Minijob, keine Selbstständigkeit)?

  • Ist die Regelaltersgrenze erreicht (inkl. Übergangsregelungen)?

  • Passt die geplante Vergütung/Arbeitszeit zur 2.000-Euro-Grenze (Gestaltung von Monatslohn vs. variablen Bestandteilen)?

Gesetzentwurf der Bundesregierung („Aktivrente“) – Drucksache 21/2673 (PDF)

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Unsere Empfehlung

Wer die Aktivrente nutzen möchte – oder als Arbeitgeber entsprechende Modelle anbietet – sollte vorab prüfen:

  • Liegt tatsächlich eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung vor (kein Minijob, keine Selbstständigkeit)?

  • Ist die Regelaltersgrenze erreicht (inkl. Übergangsregelungen)?

  • Passt die geplante Vergütung/Arbeitszeit zur 2.000-Euro-Grenze (Gestaltung von Monatslohn vs. variablen Bestandteilen)?

Gerne unterstützen wir Sie bei der Einordnung, der arbeits- und lohnsteuerlichen Ausgestaltung sowie bei der praktischen Umsetzung in der Lohnabrechnung.