Neue befristete degressive Abschreibung: Investitionen schneller steuerlich nutzen
Wie Unternehmen die befristete degressive Abschreibung für bewegliche Wirtschaftsgüter nutzen können – und welche Fristen und Voraussetzungen gelten.

Mit dem Gesetz für ein steuerliches Investitionssofortprogramm zur Stärkung des Wirtschaftsstandorts Deutschland hat die Bundesregierung ein Paket von steuerlichen Vergünstigungen auf den Weg gebracht. Ziel ist es, Unternehmen zu Investitionen zu motivieren und steuerliche Entlastungen vorzuziehen.
Im Mittelpunkt steht dabei die befristete Wiedereinführung der degressiven Abschreibung für bestimmte Wirtschaftsgüter.
Lineare vs. degressive Abschreibung – kurz erklärt
Üblicherweise werden bewegliche Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens (z. B. Maschinen, Fahrzeuge, Büroausstattung) mit einer Nutzungsdauer von mehr als einem Jahr linear abgeschrieben.
Das bedeutet: Die Anschaffungs- oder Herstellungskosten werden gleichmäßig auf die voraussichtliche Nutzungsdauer verteilt – jedes Jahr derselbe AfA-Betrag.
Bei der degressiven Abschreibung dagegen sind die Abschreibungsbeträge in den ersten Jahren höher und nehmen im Zeitverlauf ab. Dadurch sinkt die Steuerlast früher, was die Liquidität entlasten kann.
Für welche Wirtschaftsgüter gilt die neue degressive Abschreibung?
Die neue befristete geometrisch-degressive Abschreibung gilt für:
-
bewegliche Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens,
-
die nach dem 30.06.2025 und vor dem 01.01.2028 angeschafft oder hergestellt werden.
Wesentliche Eckpunkte:
-
Es kann bis zum Dreifachen des linearen Abschreibungssatzes angesetzt werden,
-
der AfA-Satz darf 30 % pro Jahr nicht überschreiten.
-
Bemessungsgrundlage ist jeweils der Restbuchwert am Beginn des Wirtschaftsjahres.
Damit sind die Abschreibungsbeträge in den ersten Jahren deutlich höher, was zu einer schnelleren steuerlichen Entlastung führt.
Praxisbeispiel zur degressiven Abschreibung
Ein Unternehmer kauft am 02.01.2026 eine Maschine für 600.000 €.
Die voraussichtliche Nutzungsdauer beträgt laut AfA-Tabelle 15 Jahre.
-
Lineare Abschreibung:
-
600.000 € ÷ 15 Jahre = 40.000 € AfA pro Jahr
-
AfA-Satz: 6,67 %
-
-
Degressive Abschreibung:
-
degressiver AfA-Satz = 3 × 6,67 % = rund 20 % (unterhalb der 30 %-Grenze)
-
AfA im ersten Jahr: 600.000 € × 20 % = 120.000 €
-
Im Vergleich zur linearen Methode kann im ersten Jahr also dreimal so viel abgeschrieben werden. Das senkt den steuerlichen Gewinn und verbessert kurzfristig die Liquidität.
In späteren Jahren ist ein Wechsel von der degressiven zur linearen Abschreibung möglich, wenn die lineare Variante vorteilhafter wird.
Wann gilt ein Wirtschaftsgut als „angeschafft“?
Die zeitliche Zuordnung ist entscheidend, weil die degressive Abschreibung nur für Wirtschaftsgüter innerhalb des genannten Zeitraums zulässig ist.
-
Maßgeblich ist der Zeitpunkt, zu dem das wirtschaftliche Eigentum übergeht.
-
In der Praxis ist das regelmäßig der Zeitpunkt der Lieferung/Übergabe und des Gefahrenübergangs.
-
Das Wirtschaftsgut muss betriebsbereit sein – eine vollständige Bezahlung ist dagegen nicht erforderlich.
Hinweis: Digitale Wirtschaftsgüter und GWG
Neben der degressiven Abschreibung gibt es für bestimmte digitale Wirtschaftsgüter weiterhin die Möglichkeit, die Anschaffungs- oder Herstellungskosten bereits im Jahr der Anschaffung vollständig abzuschreiben (z. B. Computer, Monitore, Drucker, Software, ERP-Systeme), sofern die aktuellen Verwaltungsregelungen genutzt werden.
Zusätzlich können geringwertige Wirtschaftsgüter (GWG) mit Anschaffungs- oder Herstellungskosten bis 800 € netto sofort vollständig als Betriebsausgabe abgezogen werden. Voraussetzung ist, dass es sich um selbstständig nutzbare, bewegliche Wirtschaftsgüter handelt.
Was bedeutet die degressive Abschreibung für Ihre Investitionsplanung?
Die Wiedereinführung der degressiven Abschreibung eröffnet Unternehmen die Chance, geplante Investitionen steuerlich zu optimieren:
-
Investitionen können gezielt in den begünstigten Zeitraum gelegt werden.
-
In den ersten Jahren entstehen höhere Abschreibungsvolumina und damit eine geringere Steuerbelastung.
-
Gerade bei größeren Anschaffungen (Maschinen, Anlagen, Fahrzeugflotten) kann sich dies deutlich auswirken.
Unsere Empfehlung
-
Prüfen Sie Ihre Investitionsplanung ab 2025: Welche Anschaffungen lassen sich in den begünstigten Zeitraum verschieben oder bündeln?
-
Vergleichen Sie die Vor- und Nachteile der linearen und der degressiven Abschreibung für Ihr Unternehmen.
-
Beziehen Sie auch andere Maßnahmen des Investitionssofortprogramms (z. B. Sonderregelungen für Elektrofahrzeuge und Forschungsförderung) in Ihre Planung ein.

Hinweis: Digitale Wirtschaftsgüter und GWG
Neben der degressiven Abschreibung gibt es für bestimmte digitale Wirtschaftsgüter weiterhin die Möglichkeit, die Anschaffungs- oder Herstellungskosten bereits im Jahr der Anschaffung vollständig abzuschreiben (z. B. Computer, Monitore, Drucker, Software, ERP-Systeme), sofern die aktuellen Verwaltungsregelungen genutzt werden.
Zusätzlich können geringwertige Wirtschaftsgüter (GWG) mit Anschaffungs- oder Herstellungskosten bis 800 € netto sofort vollständig als Betriebsausgabe abgezogen werden. Voraussetzung ist, dass es sich um selbstständig nutzbare, bewegliche Wirtschaftsgüter handelt.

