Bemessungsgrundlage für die Grunderwerbsteuer bei übernommener Instandhaltungsrücklage
Bemessungsgrundlage für die Grunderwerbsteuer bei übernommener Instandhaltungsrücklage
Bundesfinanzhof | Grunderwerbsteuer
Berücksichtigung der Instandhaltungsrückstellung bei der Grunderwerbsteuer
Die grunderwerbsteuerliche Bemessungsgrundlage ist bei Erwerb von Teileigentum (Eigentumswohnung) nicht um ein übernommenes Guthaben aus der Instandhaltungsrücklage zu mindern.
Diese Entscheidung des Finanzgerichts Köln vom 17.10.2017 wurde mit einem Urteil des Bundesfinanzhofs vom 16.09.2020 – II R 49/17, am 21.01.2021 veröffentlicht.
Die genaue Entscheidung des BFH finden Sie hier: