Koalitionsausschuss beschließt Konjunkturpaket

Bundesregierung bringt umfassendes Konjunkturpaket auf den Weg
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Konjunkturpaket | Eckpunkte

Konjunkturpaket

Um Familien, Unternehmen und Kommunen darin zu unterstützen, die wirtschaftlichen Folgen der Corona-Pandemie besser zu bewältigen, will die Bundesregierung ein umfassendes Konjunkturpaket auf den Weg bringen. Der Koalitionsausschuss hat sich dafür auf Eckpunkte verständigt. Mit dem Konjunkturpaket sollen auch private und öffentliche Investitionen angeschoben und die technologische Modernisierung befördert werden.

Kernpunkte:

  • Senkung des Umsatzsteuersatzes von 19% auf 16% bzw. 7% auf 5% vom 01.07. – 31.12.2020
  • Erweiterung des steuerlichen Verlustrücktrags auf 5 Mio. (bzw. 10 Mio. bei Zusammenveranlagung)
  • Bildung einer Corona Rücklage in 2019 möglich (Auflösung bis spätestens 31.12.2022)
  • Wiedereinführung einer degressiven Abschreibung von 25% in den Jahren 2020 und 2021
  • Einführung eines Optionsmodells zur Körperschaftsteuer für Personengesellschaften
  • Erlass von Regelungen zum Kurzarbeitergeld ab dem 01.01.2021
  • Einführung eines Programms für Überbrückungshilfen für kleine und mittelständische Unternehmen für die Monate Juni bis August soweit Corona-bedingt die Umsätze im April und Mai 2020 um mindestens 60% gegenüber dem Vorjahr rückläufig waren und dies in den Monaten Juni und August 2020 um mindestens 50% andauert. Ende der Antragsfrist ist der 31.08.2020
  • Der vereinfachte Zugang zur Grundsicherung wird bis zum 30.09.2020 verlängert
  • Kinderbonus von 300,00 EUR pro Kind (Berücksichtigung im Rahmen der Günstigerprüfung beim Kinderfreibetrag)
  • Erhöhung des Freibetrages für Alleinerziehende in den Jahren 2020 und 2021 von 1.908 EUR auf 4.000,00 EUR
  • Prämie i.H. v. 2.000,00 EUR für kleine und mittelständische Unternehmen die ihr Ausbildungsplatzangebot im Jahr 2020 im Vergleich zu den letzten 3 Jahren nicht verringern. Bei Erhöhung des Angebots sogar 3.000,00 EUR
  • Änderungen bei der Kfz-Steuer für Neuzulassungen ab 01.01.2021 (stärker nach CO2 Emission ausgerichtet). Verlängerung der zehnjährigen Kfz-Steuerbefreiung für Elektrofahrzeuge bis zum 31.12.2030
  • Umweltprämie für E Fahrzeuge steigt auf 6.000,00 EUR (bis 31.12.2021)
  • Änderungen im Insolvenzrecht für natürliche Personen. Das Entschuldungsverfahren für natürliche Personen wird auf 3 Jahre verkürzt.
  • Förderungsmöglichkeiten für Auszubildende. Wer das Ausbildungsplatzangebot für 2020 im Vergleich zu den drei Vorjahren nicht verringert, erhält für jeden neu geschlossenen Ausbildungsvertrag eine einmalige Prämie i. H. v. 2.000,00 Euro, diese wird nach Ende der Probezeit ausgezahlt. Unternehmen, die das Angebot sogar erhöhen, erhalten für die zusätzlichen Ausbildungsverträge 3.000,00 Euro.
  • Ein befristetes Flottenaustauschprogramm für Fahrzeuge im Handwerk für Elektronutzfahrzeuge bis 7,5 t – Umsetzung erfolgt zeitnah.
  • Das CO2-Gebäudesanierungsprogramm wird für 2020 und 2021 um 1 Mrd. Euro um 5 Mrd. Euro aufgestockt. Dies gilt auch für das Förderprogramm des Bundes zur energetischen Sanierung kommunaler Gebäude sowie für Klimaanpassungsmaßnahmen in sozialen Einrichtungen.
  • Die KFZ-Steuer für Pkw wird stärker an der CO2-Emission ausgerichtet. Für Neuzulassungen ab dem 01.01.2021 wird die CO2
  • Emission pro Kilometer herangezogen. Oberhalb von 95g CO2 pro Kilometer wird die Steuer in Stufen angehoben.
  • Die KFZ-Steuerbefreiung für reine Elektrofahrzeuge wird bis zum 31.12.2025 gewährt und bis 31.12.2030 verlängert.
  • Für soziale Dienste wird in den Jahren 2020 und 2021 ein befristetes Flottenaustauschprogramm aufgelegt, um die Elektromobilität im Straßenverkehr zu fördern.
  • Investitionen von zusätzlich 2,5 Mrd. Euro in den Ausbau moderner und sicherer Ladesäulen-Infrastruktur.
  • Bus-LKW-Flotten-Modernisierungsprogramm für private und kommunale Betreiber i. H. v. 1,2 Mrd. Euro.
  • Europäisches Flottenerneuerungsprogramm 2020/2021 für schwere Nutzfahrzeuge aus europäischen Geldmitteln. Zuschuss beim Austausch von Euro-5-LKW von 15.000,00 Euro, bei Wechsel auf Abgasstufe Euro VI, beim Austausch von Euro III oder IV – Fahrzeugen eine Förderung i. H. v. 10.000,00 Euro – bei jeweiliger Neuanschaffung.

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