Weihnachtszeit – Zeit der Betriebsveranstaltungen

Weihnachtszeit | 2020
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Betriebsveranstaltungen | BMF
Die lohn- und umsatzsteuerliche Behandlung der Aufwendungen für Betriebsveranstaltungen war jahrelang Gegenstand kontroverser Diskussionen. Die gesetzliche Änderung, mit der die bisherige lohnsteuerliche Freigrenze von 110,00 EUR durch einen Freibetrag ersetzt wurde, hat nur Auswirkungen auf die Lohnsteuer, nicht aber auf die Umsatzsteuer.

Die lohn- und umsatzsteuerliche Behandlung der Aufwendungen für Betriebsveranstaltungen war jahrelang Gegenstand kontroverser Diskussionen. Die gesetzliche Änderung, mit der die bisherige lohnsteuerliche Freigrenze von 110,00 EUR durch einen Freibetrag ersetzt wurde, hat nur Auswirkungen auf die Lohnsteuer, nicht aber auf die Umsatzsteuer.

Nach § 15 Abs. 1 UStG müssen Lieferungen und sonstige Leistungen, sollen sie zum Vorsteuerabzug berechtigen, für ein Unternehmen ausgeführt werden. Dabei geht die Finanzverwaltung nach wie vor von einer nichtunternehmerischen Veranlassung aus, wenn die 110,00 EUR-Grenze überschritten ist. Ist dies der Fall, ist der Vorsteuerabzug für die gesamten Ausgaben und nicht nur für einen Teil verloren.