Es wird wieder gebaut…

Die Grunderwerbsteuer beträgt in Nordrhein-Westfalen mittlerweile 6,5 % des Kaufpreises, ist also beim Erwerb einer Immobilie ein nicht unerheblicher Belastungsfaktor. Umso wichtiger ist es, dass der Erwerber eines unbebauten Grundstücks, der in unmittelbarem Zusammenhang damit ein Gebäude errichten lässt, nicht in die Falle tappt, dass das Finanzamt ein insgesamt grunderwerbsteuerbares Vertragsbündel identifiziert und bei der Festsetzung…